Träumen Sie von einem stressfreien Weihnachtsfest? Dieses Jahr entspannen Sie, wie Sie möchten und wann Sie möchten. Sie entscheiden, wie lange Ihr Aufenthalt dauern soll – wir bieten Varianten mit zwei, drei oder vier Übernachtungen, zu zweit oder mit der ganzen Familie.
HP - Halbpension
Verfügbarkeit 23.12-26.12.2024
Unser Weihnachtspaket für 3 Nächte beinhaltet:
Übernachtungen in Zimmern des gewählten Standards mit einem Willkommensgeschenk im Zimmer
Frühstück (am ersten Weihnachtstag - ein festliches Frühstück)
Transport zum Weihnachtsmarkt auf dem Wroclaw Marktplatz
Lagerfeuer mit Glühwein und heißer Schokolade am Samstag
Festliches Weihnachtsabendessen mit Live-Musik und Besuch vom Nikolaus am Sonntag
Weihnachtsessen am Montag, dem ersten Weihnachtstag (mit Getränken Kaffee/Tee/Wasser/Saft)
Süßes Buffet am Montag, dem ersten Weihnachtstag
Unbegrenzter Zugang zum Wellnessbereich (Schwimmbad, Saunen, Jacuzzi)
Attraktionen für Kinder sowie Eintritt in den Lumina Park und das Automobilmuseum
Zusätzlich bieten wir an:
15 % Rabatt auf ausgewählte Behandlungen im Art Spa im Schloss
Drahtlosen Internetzugang
Parkplatz
Die Bewertung bezieht sich auf den Aufenthalt für zwei erwachsene Personen. Bei Wunsch, die Reservierung um zusätzliche Personen zu erweitern, laden wir Sie zur Kontaktaufnahme mit der Reservierungsabteilung unter rezerwacja@zamektopacz.pl ein
Online buchen
ab PLN 615 /Nacht/Person
Bestes Angebot
Niedrigster Preis
Sichere Transaktion
Wichtige Informationen
Anreise
ab 15:00
Abreise
nach 12:00
Tiere
Pets are only accepted in one of the side buildings called Government House, subject to room availability. Please contact the reception.
Kinder
Kinder bis zum Alter von 6 Jahren übernachten kostenlos, wenn sie im Bett der Eltern schlafen. Kinder ab 13 Jahren werden als vollzahlend gerechnet. Standards für den Schutz von Minderjährigen: DAS KAMILKA-GESETZ Wir informieren Sie hiermit, dass gemäß der Novellierung des Familien- und Vormundschaftsgesetzes am 15. Februar 2024 zusätzliche Vorschriften in Kraft getreten sind, die den Schutz von Minderjährigen, die Opfer von Gewalt geworden sind (die sogenannte „Lex Kamilek“), gewährleisten sollen. Nach diesem Gesetz sind Vertreter verschiedener Branchen, darunter auch die Hotelbranche, verpflichtet, die Beziehung zwischen einem erwachsenen Gast und einem Kind zu identifizieren, d. h. festzustellen, ob der Erwachsene Elternteil/Vormund des minderjährigen Kindes ist, mit dem er angereist ist, und ob das Kind in dieser Situation gefährdet ist. WICHTIGE INFORMATION FÜR SIE: Wenn ein Kind, für das eine Reservierung vorgenommen wurde, im Hotel/Objekt ankommt und von einer Person angemeldet wird, die nicht der Elternteil oder gesetzliche Vormund ist, ist der Rezeptionist verpflichtet, von dieser Person eine ERKLÄRUNG DER ELTERN/DES GESETZLICHEN VORMUNDS ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUM AUFENTHALT DES KINDES UNTER DER BETREUUNG DER BETREFFENDEN PERSON zu verlangen. Diese Situation betrifft nicht nur Personen, die nicht mit dem Kind verwandt sind, sondern auch z.B. Großeltern oder Onkel, die zu diesem Zeitpunkt nicht die gesetzlichen Vormünder des Kindes sind. Wir bitten Sie im Voraus um Ihr Verständnis gegenüber unserem Personal, das gemäß der oben genannten Novellierung verpflichtet ist (unter Androhung einer Strafe), die Beziehung zwischen dem Kind und den Personen, mit denen es im Hotel/Objekt erscheint, zu identifizieren, aber auch diese Verpflichtung vor allem im Interesse des Wohlergehens und der Sicherheit Ihrer Kinder erfüllt.
Parken
Kostenloser Parkplatz für alle Hotelgäste - keine Reservierung erforderlich.
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